Nach wie vor bestehen datenschutzrechtliche Risiken für Webseitenbetreiber, die den Like-Button von Facebook einbinden.
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Gefahr eines Datenschutzverstosses für Webshopbetreiber durch die Bestätigung einer Online-Bestellung mittels unverschlüsselter E-Mail!
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Bei embedded content ist die Verlinkung - anders als beim schlichten Hyperlink - eine Urheberrechtsverletzung, da ein Werk öffentlich zum Abruf bereitgehalten wird.
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Die gewerbliche Nutzung von „Social Media“ wie eines Facebook-Accounts
erfordert ein eigenes Impressum nach § 5 TMG.
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Google setzt die Anforderungen der Datenschutzbeauftragten für Google Analytics um, so dass jetzt ein bestandungsfreier Betrieb dieses Tools möglich ist.
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