Nur die gesonderte Einwilligung des Adressaten in Telefon- und E-Mail-Werbung (elektronische Post) verhindert nach einem BGH-Beschluss die Unlauterkeit der Werbung.
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BGH entscheidet zur Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern: Ein Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail ist als Nachweis der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung in Telefonwerbung ungeeignet.
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Der Verstoß gegen Datenschutzvorschriften, die Marktverhaltensregelungen enthalten, kann einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch auslösen.
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Unternehmen können die persönlichen Daten ihrer Kunden für Werbezwecke nur nutzen, wenn sie vorher klar und eindeutig darüber informieren und der Kunde aktiv zugestimmt hat.
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Ab sofort gibt es mehr Sicherheit im Onlinehandel. Das Muster der Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher beim Abschluss eines Vertrages im Internet hat Gesetzesrang erhalten.
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