Der BGH konkretisiert die Prüfpflichten von File-Hosting-Diensten bei Rechtsverletzungen durch Nutzer.
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EuGH gibt grünes Licht für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen bei Onlineerwerb.
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Bei embedded content ist die Verlinkung - anders als beim schlichten Hyperlink - eine Urheberrechtsverletzung, da ein Werk öffentlich zum Abruf bereitgehalten wird.
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Der Bundesgerichtshof legt dem EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen vor.
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Kein Urheberrechtsschutz für Software, wenn nur die Binärcodes des Originals und des hiervon abgeleiteten Programms dem Gericht vorgelegt werden.
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